Steuern sparen mit dem Haustier!
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Übrigens, wussten Sie schon?
Sie können Steuern sparen mit Hund und Katze.
Wer sein Haustier im Urlaub zu Hause lässt und für dessen Pflege eine bezahlte Dienstleistung in Anspruch nimmt, kann die Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistung“ bei seiner Steuererklärung geltend machen. So hat es der Bundesfinanzhof entschieden. AZ.: VI R 13/15
Vermutlich wird das auch für Kosten gelten, die durch die Pflege in einem Tierhotel entstehen. Fragen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater!
Klaus-Rainer Töllner
05.09.2017
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