Haftpflichtversicherung für Hund und Pferd
Unverhofft kommt oft, und schnell ist ein Schaden entstanden, den man nicht mehr bezahlen kann. In Deutschland gibt es zwar keine Pflicht zur Versicherung, aber jeder verantwortungsbewusste Hunde- oder Pferdehalter sollte eine Haftpflichtversicherung abschießen. Das Risiko, anderen und sich selbst einen unbezahlbaren Schaden zuzufügen, ist einfach zu groß.
Bei Katzen und anderen kleinen Haustieren ist das in der Regel nicht nötig, denn bei denen sind Schäden durch die Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt. Ich rate aber dazu, vorsichtshalber bei der Versicherung nachzufragen oder den Vertrag genau zu studieren, ob das tatsächlich so ist, um kein böses Erwachen zu erleben. Es könnte ältere Verträge geben, die solche Risiken nur mit einem Zusatzbeitrag abdecken.
Für Schäden, die durch Hund oder Pferd verursacht werden, ist der Besitzer verantwortlich und haftbar. Das ist allgemein festgelegt im § 823 Bürgerliches Gesetzbuch. Hier heißt es:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass „ein Hund eine Gefahrenquelle darstellt, da der Hund in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im allgemeinen unberechenbar ist.“ Entsprechendes gilt für Pferde.
Diese Formulierung zeigt, dass es im Falle eines Schadens unter den Betroffenen alles andere als nett zugehen kann. In meiner langjährigen Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter habe ich die kuriosesten Fälle erlebt: Hunde, die in Nachbars Garten Hühner und Hasen rissen oder in fremden Autos ihr Geschäft verrichteten und Pferde, die auf Autos gesprungen sind, und immer wieder Streitigkeiten in Mietverhältnissen, wenn Hunde für verkratze Türen und Böden verantwortlich gemacht werden.
Die meisten Schäden sind mit ein paar hundert Euro beglichen und nicht existenzbedrohlich. Man sollte sich aber besser nicht auf sein „Glück“ verlassen, im umgekehrten Fall möchte man ja auch den vollen Ersatz eines Schadens erhalten. Auf eine Versicherung zu verzichten, lohnt schon deshalb nicht, weil die Absicherung, je nach Anbieter, sehr preisgünstig ist; die kann sich wirklich jeder leisten.
Die aktuellen Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen enthalten zudem eine Art Passiv-Rechtsschutz, so dass die Versicherungen nicht nur berechtigte Ansprüche begleichen, sondern auch unberechtigte abwehren.
Sie sehen also: Es gibt gute Gründe für die Versicherung Ihres Hundes oder Pferdes. Zögern Sie nicht, gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.
Ulrich Weidemeier
30.07.2017